Tom Senninger * Platenstr. 6 * 80336 München
T: 089.97 39 22 88 F: 03212. 1262671
Team
Konflikt
Führung
Organisation
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§1 Angebote für Inhouse-Seminare
Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfaßte Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.
 §2 Stornierung von Inhouse-Trainings
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Trainings, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet der teambegleiter die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
 §3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der teambegleiter berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
 §4 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
 §5 Seminarannullierung
Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. der teambegleiter müht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
 §6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
  §7 Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Trainingsmedien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
 §8 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Trainingsteilnehmer.
 §9 Haftung
Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. der teambegleiter haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von Ihren teambegleiter Trainern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. der teambegleiter übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
 §10 Sektenpassus
Die Seminare von "der teambegleiter" beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass der teambegleiter und seine Mitarbeiter nicht nach einer Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard (z. B. der "Technologie" zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese "Technologien" angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten "Technologien" in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden ("Technologie") von L. Ron Hubbard unterstützen. Die in §10 genannten Angaben wurden beim GABAL-Netzwerk schriftlich bestätigt.
§ 11 Disclaimer für diese Website:
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 §12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Lörrach.
 §13 Schlußbestimmungen
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